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Hilarius Gilges

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Ermordung
 
Nach der Machtübernahme im Januar 1933 erließen die Nationalsozialisten gegen die KPD Publikations- und Demonstrationsverbote, besetzten in Berlin das Karl-Liebknecht-Haus, die kommunistische Parteizentrale. Die Reichstagsbrandverordnung (Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat) vom 28. Februar 1933 bildete die formaljuristische Basis für die "Schutzhaft"; mehrere tausend kommunistische Funktionäre wurden innerhalb weniger Wochen in ganz Deutschland in "Schutzhaft" genommen, getötet oder zur Flucht ins Ausland genötigt. Trotz des Terrors und der stark eingeschränkten Möglichkeit, einen regulären Wahlkampf zu organisieren, erreichte die KPD mit 12,3 Prozent bei der Reichstagswahl am 5. März 1933 ein solides Ergebnis. Die Mandate der 81 kommunistischen Abgeordneten wurden jedoch am 8. März 1933 auf der Grundalge der Reichstagsbrandverordnung für ungültig erklärt. Die nationalsozialistischen Machthaber haben die KPD offiziell nie verboten, die Strukturen der Partei aber wurden gänzlich zerschlagen und ihre Mitglieder, sofern diese nicht ins Exil oder in den Untergrund gegangen waren, in Konzentrationslagern interniert.
 
Trotz dieser schwierigen politischen Verhältnisse - von der Parteiorganisation der KPD waren nur noch Fragmente übrig - hat Hilarius Gilges nach der Aussage seiner Mutter das politische Engagement nach der Verbüßung einer einjährigen Haftstrafe im November 1932 offensichtlich noch verstärkt und für die KPD bis zu seiner Ermordung wenige Monate nach der Machtübernahme im Untergrund weitergearbeitet.
 
Am 20. Juni 1933 verschleppten vermutlich Angehörige der "Hilfspolizei" Hilarius Gilges gegen 22.30 Uhr aus seiner Wohnung in der Ritterstraße zum nahe gelgenen Rheinufer, dort misshandelten und ermordeten sie ihn. An seinem Körper befanden sich sowohl Schuss- als auch Stichwunden, die Arme waren ausgekugelt und in der Lunge wurde Sand gefunden. Zu einem Gerichtsverfahren gegen die Täter ist es auch nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs nicht gekommen.